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Mehr als hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bald ihre Alterspension antreten werden, droht aktuell ein massiver Pensionsverlust von teilweise bis zu 20.000 Euro bzw. fast 1.700 Euro jährlich pro Person. Eine Lösung wird zwar eindringlich gefordert, ist jedoch noch nicht in Sicht.

Die aktuelle Schutzklausel für die „Pensionsfalle“ gilt jedoch nur für das Jahr 2024, wie Finanz.at bereits berichtet hat. Laut Ingrid Korosec, Vorsitzende des österreichischen Seniorenrats, gegenüber der Krone sei das für das kommende Jahr noch nicht in Sicht. Ein Appell wurde bereits an Sozialminister Rauch (Grüne) gerichtet.

Betroffen von dieser Situation sind aktuell rund 105.000 Menschen, die im Jahr 2025 in Alterspension gehen werden. Für sie besteht derzeit keine Schutzklausel, die einen Pensionsverlust vermeiden würde. Ohne einer entsprechenden Schutzklausel, würden diese Personen über die gesamte Pensionsdauer aufgrund der Inflation und „Pensionsfalle“ einen deutlichen Einkommensverlust hinnehmen müssen.

Mehr als 20.000 Euro Pensionsverlust möglich

Das Problem dabei ist, dass die Gutschrift am Pensionskonto erst mit Verzögerung aufgewertet wird. So wurden trotz Pensionserhöhung von 9,7 Prozent im Vorjahr die Pensionskonten eigentlich nur mit 3,5 Prozent aufgewertet. Durch die Schutzklausel wurden diese Pensionskonten um zusätzliche 6,2 Prozent aufgewertet – also die Differenz aus Pensionserhöhung und Aufwertung.

Andernfalls wäre es zur kuriosen Situation gekommen, dass jemand, der bereits mit Ende 2023 in Pension geht, von der vollen Erhöhung um 9,7 Prozent profitiert und diejenigen, die ab Januar 2024 ihre Alterspension antreten nur eine Aufwertung von 3,5 Prozent erhalten hätten.

Nach Berechnungen des Seniorenrats und der Krone könnte dieser Pensionsverlust ohne entsprechender Schutzklausel ab 2025 bei mehr als 20.000 Euro liegen. Derzeit wird mit einer voraussichtlichen Pensionserhöhung von 4,0 Prozent ab kommendem Jahr gerechnet.

Die Differenz zwischen der Aufwertung des Pensionskontos und der Pensionserhöhungen von 2024 und 2025 müssten demnach auch dringend für das nächste Jahr gelten.

Bereits bei Umsetzung der Klausel für das heurige Jahr kündigte man seitens Politik eine generelle Verbesserung der Berechnungen und Aufwertungen an. Bisher wurde hierfür jedoch nichts auf den Weg gebracht. Somit bleibt wohl auch für die mehr als 100.000 PensionistInnen ab kommendem Jahr nur eine Verlängerung der Schutzklausel als Lösung.

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Aufgrund der weiterhin hohen Teuerungsrate – Österreich weist mit 4,1 Prozent im März die dritthöchste Inflation in der Eurozone auf – könnten auch die Pensionen ab kommendem Jahr deutlich ansteigen.

Bereits für das heurige Jahr 2024 wurden die Pensionen aufgrund der Teuerungskrise und hohen Inflation um 9,7 Prozent erhöht. Die Grundlage dafür ist die rollierende Inflation von August des Vorvorjahres bis Juli des Vorjahres. Für das kommende Jahr 2025 also konkret die Inflationsrate von August 2023 bis Juli 2024.

Unter Einbeziehung der Prognosen von WIFO und OeNB könnte das in einem Pensionsanpassungsfaktor von 4,9 Prozent resultieren. Das berichtet kürzlich auch die Kronenzeitung. Derzeit liegt die Inflation von August 2023 bis März 2024 bei 5,34 Prozent im Durchschnitt.

Aktuelle Tabelle der monatlichen Bruttopension bei einem Anpassungsfaktor um 4,9 Prozent:

Nicht berücksichtigt werden bei dieser etwaige Staffelungen und pauschale Abgeltungen, wie etwa im Vorjahr. Seit Anfang 2024 erhalten PensionistInnen bekanntlich eine Erhöhung um 9,7 Prozent bzw. eine pauschale Erhöhung von 567,45 Euro bei Bezügen über 5.850 Euro brutto pro monatlich.

Wie hoch die Pension tatsächlich ausfallen wird, kann man mit dem Pensionsrechner auf Finanz.at berechnen. Die Netto-Pension für 2025 hängt auch von den Anpassungsfaktoren und der neuen Lohnsteuertabelle ab kommendem Jahr ab. Diese wird erst im Spätsommer veröffentlicht werden.

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Für Millionen Rentner:innen in Deutschland gibt es gute Nachrichten. Denn nach einer offiziellen Schätzung werden die Renten im kommenden Jahr erneut steigen. Dies geht aus dem Entwurf des Berichts zur Rentenversicherung der Bundesregierung hervor. Wie hoch die Rentenerhöhung 2024 genau ausfallen wird, erfährst du hier.

Alle Ruheständler:innen können sich 2024 auf eine auf eine kleine „Gehaltserhöhung“ freuen, denn die Rentenbezüge sollen zum 1. Juli 2024 um 3,5 Prozent erhöht werden.Diese Information geht aus dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung hervor. Laut einem Sprecher des Bundesarbeitsministeriums befindet sich der Bericht gegenwärtig in der Ressortabstimmung.

Damit liegt die Schätzung unter dem Niveau von 2023. In diesem Jahr wurden die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Durch diese Maßnahme wurde das Rentenniveau in den neuen Bundesländern auf das Niveau in den alten Bundesländern angehoben, was bedeutet, dass zukünftige jährliche Anpassungen deutschlandweit einheitlich ausfallen werden.

Genaue Höhe steht erst im Frühling fest

Die genaue Höhe der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2024 steht noch nicht endgültig fest, sondern wird im Frühjahr nächsten Jahres festgelegt. Die Renten werden jedes Jahr im Sommer unter Berücksichtigung der

Lohnentwicklung im Land angepasst. Die Schätzung für das kommende Jahr deutet darauf hin, dass sie unter dem Niveau der Erhöhung liegen wird, von der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zum 1. Juli dieses Jahres profitiert haben.

Damals wurden die Renten im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent angehoben. Diese Maßnahme diente dazu, den Rentenwert in den neuen Bundesländern an das Niveau im Westen anzugleichen, wodurch zukünftige jährliche Anpassungen landesweit einheitlich ausfallen werden.

Renten 2025: Werden sie ebenfalls steigen?

Nein, die Renten werden 2025 voraussichtlich nicht ähnlich stark steigen. Denn laut dem Renten-Experten Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) droht den saftigen Rentenerhöhungen bald ein Ende.

Der Grund dafür ist, dass es keine festgelegte Haltelinie für das Rentenniveau mehr gibt. Anstelle davon kommt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel zum Einsatz. Dies hat zur Folge, dass die Renten nicht mehr in dem Maße ansteigen wie die Löhne. Ein Anstieg von über drei beziehungsweise fünf Prozent ist daher äußerst unwahrscheinlich.

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Gemeint ist damit die Bruttorente. Auf dem Konto kommt weniger an. Denn vom Brutto werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen und die Steuer. Mehr als 80 Prozent der Renten werden besteuert, Tendenz steigend.

Die durchschnittliche Nettorente in Berlin liegt damit unter den Zuwendungen, die Empfänger von Bürgergeld (ALG II, früher „Hartz IV“ genannt) bekommen. Alleinstehende haben ein Anrecht auf 502 Euro pro Monat, außerdem wird ihnen eine Warmmiete bis zu 700 Euro bezahlt. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherung und Sachleistungen für die Wohnungseinrichtung etc.

Unterm Strich bedeutet das: Wer 45 Jahre gearbeitet hat, bekommt weniger, als wer gar nicht gearbeitet hat. Ist das gerecht? Nein, natürlich nicht. Das ungleiche Verhältnis wird im kommenden Jahr noch ungleicher, wenn das Bürgergeld stark angehoben wird.

Nun könnte man sagen, dass Rente und Bürgergeld als Leistungen nicht vergleichbar sind. So argumentiert die Politik. Die Rente sei ein eigenes System, ihre Höhe orientiere sich an dem eingezahlten Betrag. Das Bürgergeld hingegen sei eine Leistung der öffentlichen Hand für Menschen in Not.

Doch so einfach ist es nicht. Denn erstens bekommen auch Menschen das Bürgergeld, die nicht in konkreter Not sind, zum Beispiel junge arbeitsfähige Männer. Und zweitens wird die Rentenkasse zunehmend mit Steuergeld aufgefüllt (weil die Beiträge nicht ausreichen), inzwischen mit mehr als 100 Milliarden Euro pro Jahr.

Rente und Bürgergeld werden also aus demselben Topf bezahlt, nämlich aus dem Steuertopf. In den haben die Rentner während ihrer Berufstätigkeit eingezahlt, die Bürgergeldempfänger zahlen nicht ein. Schon deshalb ist es nicht vermittelbar, dass die Durchschnittsrente niedriger ausfällt als das Bürgergeld.

Für besonders niedrige Renten gibt es die Möglichkeit der Aufstockung, das ist wohl wahr. Wer unter dem Bürgergeld liegt, der kann einen Zuschlag beantragen.

Trotz dieser Möglichkeit aber bleibt es dabei: Das Bürgergeld ist im Vergleich zur Rente sehr hoch. Sollten also die Renten so stark angehoben werden, dass ein weiter Abstand zum Bürgergeld entsteht? Nein, das ist nicht bezahlbar.

Sollte das Bürgergeld abgesenkt werden? Ja, aber nicht für alle. Nicht für die 60-Jährigen, die nach langer Erwerbsarbeit arbeitslos werden. Junge Leute aber, die arbeiten können, sich aber der sozialversicherungspflichtigen Arbeit entziehen, die sollten auch kein Bürgergeld bekommen.

Das wäre eine ehrliche Lösung. So wie jetzt geht es nicht weiter. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, bekommt genauso viel oder weniger als jemand, der gar nicht gearbeitet hat. Das kann nicht so bleiben.

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