Mehr als hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bald ihre Alterspension antreten werden, droht aktuell ein massiver Pensionsverlust von teilweise bis zu 20.000 Euro bzw. fast 1.700 Euro jährlich pro Person. Eine Lösung wird zwar eindringlich gefordert, ist jedoch noch nicht in Sicht.
Die aktuelle Schutzklausel für die „Pensionsfalle“ gilt jedoch nur für das Jahr 2024, wie Finanz.at bereits berichtet hat. Laut Ingrid Korosec, Vorsitzende des österreichischen Seniorenrats, gegenüber der Krone sei das für das kommende Jahr noch nicht in Sicht. Ein Appell wurde bereits an Sozialminister Rauch (Grüne) gerichtet.
Betroffen von dieser Situation sind aktuell rund 105.000 Menschen, die im Jahr 2025 in Alterspension gehen werden. Für sie besteht derzeit keine Schutzklausel, die einen Pensionsverlust vermeiden würde. Ohne einer entsprechenden Schutzklausel, würden diese Personen über die gesamte Pensionsdauer aufgrund der Inflation und „Pensionsfalle“ einen deutlichen Einkommensverlust hinnehmen müssen.
Mehr als 20.000 Euro Pensionsverlust möglich
Das Problem dabei ist, dass die Gutschrift am Pensionskonto erst mit Verzögerung aufgewertet wird. So wurden trotz Pensionserhöhung von 9,7 Prozent im Vorjahr die Pensionskonten eigentlich nur mit 3,5 Prozent aufgewertet. Durch die Schutzklausel wurden diese Pensionskonten um zusätzliche 6,2 Prozent aufgewertet – also die Differenz aus Pensionserhöhung und Aufwertung.
Andernfalls wäre es zur kuriosen Situation gekommen, dass jemand, der bereits mit Ende 2023 in Pension geht, von der vollen Erhöhung um 9,7 Prozent profitiert und diejenigen, die ab Januar 2024 ihre Alterspension antreten nur eine Aufwertung von 3,5 Prozent erhalten hätten.
Nach Berechnungen des Seniorenrats und der Krone könnte dieser Pensionsverlust ohne entsprechender Schutzklausel ab 2025 bei mehr als 20.000 Euro liegen. Derzeit wird mit einer voraussichtlichen Pensionserhöhung von 4,0 Prozent ab kommendem Jahr gerechnet.
Die Differenz zwischen der Aufwertung des Pensionskontos und der Pensionserhöhungen von 2024 und 2025 müssten demnach auch dringend für das nächste Jahr gelten.
Bereits bei Umsetzung der Klausel für das heurige Jahr kündigte man seitens Politik eine generelle Verbesserung der Berechnungen und Aufwertungen an. Bisher wurde hierfür jedoch nichts auf den Weg gebracht. Somit bleibt wohl auch für die mehr als 100.000 PensionistInnen ab kommendem Jahr nur eine Verlängerung der Schutzklausel als Lösung.